Unsere Leistungen
im Pflegebereich

DIGNICARE PFLEGEDIENST FRANKFURT AM MAIN
Grundpflege

Grundpflege

Pflegebedürftige Kunden können meist nicht mehr ohne Unterstützung Ihren Alltag  bewältigen, daher unterstützen wir Sie gern, wenn es alleine nicht mehr geht. Wir, als ambulanter Pflegedienst, kommen zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen.

Beispielsweise unterstützen wir Sie bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme. Diese Leistungen der Grundpflege werden von unserem qualifizierten und geschulten Personal durchgeführt.

Kosteninformation

  • Wenn Ihnen bereits ein Pflegegrad zugewiesen wurde, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades.

  •  Private Kostenübernahme

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Die Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
  • Blutzuckerbestimmungen
  • Injektionen (z.B. Insulin)
  • Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
  • Blutdruckkontrollen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Absaugen der Atemwege
  • Katheterversorgung
  • Versorgung von Trachealkanülen
  • Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
  • Einlauf
  • Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
  • Versorgung von PEG-Sonden
  • und weitere verordnete Leistungen

Kosteninformation

Die Kosten für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen werden im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach §37 SGB V von der Krankenversicherung getragen. Voraussetzung ist die Verordnung der Leistungen durch einen Arzt – ein Pflegegrad ist nicht notwendig. Für den Patienten fallen nur geringe Zusatzkosten von quartalsweise 10 € Zuzahlung für die ärztliche Verordnung an.

 


Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Das Budget der Verhinderungspflege dient dem Ersatz der pflegenden Person bei Abwesenheit dieser durch eine professionelle Pflegeeinrichtung. Diese Ersatzpflege kann sowohl stundenweise durch einen Pflegedienst erbracht werden (z.B., wenn das tägliche Berufsleben eine adäquate Versorgung während der Arbeitstage verhindert) oder auch mehrere Tage bis Wochen am Stück, wenn die Pflegeperson z.B. verreist ist.

In diesen Fällen können Sie die pflegebedürftige Person zu Hause oder in der Tagespflege unserem liebevollen und professionellen Pflegepersonal anvertrauen. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des täglichen Lebens von der Körperpflege über die Betreuung bis hin zu hauswirtschaftlichen Leistungen.

Kosteninformation

Für die Urlaubs- und Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen ein gesondertes Budget von jährlich 1.612 EUR zur Verfügung. Dieses kann sogar auf bis zu 2.418 EUR ausgeweitet werden – Voraussetzung ist ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch Pflegegrad über mindestens 6 Monate.

Im Einzelfall beraten wir Sie gerne und ermitteln für Sie, ob die von Ihnen gewählten Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind oder Zuzahlungen notwendig werden.


Hauswirtschaft

Hauswirtschaft

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle häuslichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen.
 Wir erbringen dabei folgende Leistungen:

  • Einkaufen
  • Zubereitung Essen
  • Staubsaugen und -putzen
  • Badreinigung
  • Wäsche waschen
  • Müllentsorgung

Kosteninformation

Die hauswirtschaftliche Versorgung kann u.a. im Rahmen der Sachleistungsbudgets oder der Entlastungs- und Betreuungsleistungen erbracht werden. In beiden Fällen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten nahezu vollumfänglich – Voraussetzung ist ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit.

Im Einzelfall beraten wir Sie gerne und ermitteln für Sie, ob die von Ihnen gewählten Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind oder Zuzahlungen notwendig werden.


Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung, oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehende häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Das Angebot der Kurzzeitpflege ist auch dafür gedacht, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten, weil zum
Beispiel die Haupt-Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen nicht tätig sein kann. Sie kann im Jahr maximal 4 Wochen in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege wird in unseren Diensten angeboten und geleistet als:

  • Pflege im Rahmen der Förderung der Selbständigkeit
  • Nach Krankenhausaufenthalten
  • Urlaubspflege
  • Verhinderungspflege

Tagespflege

Tagespflege

Unsere Kunden werden in der Tagespflege von morgens bis nachmittags pflegerisch betreut, während Sie ansonsten aber in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Inhaltlich steht, neben einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung durch geschultes Fachpersonal, die Betreuung und gesellschaftliche Teilhabe im Mittelpunkt.

Unser fürsorgliches Pflegepersonal bietet Ihnen kreative Betreuungsangebote und organisiert alles vom inkludierten Abhol- und Bringservice bis zur Mahlzeitenversorgung.

Kosteninformation

Die Besuche der Tagespflege werden nach Tagessätzen im Rahmen des Tagespflegebudgets laut §41 SGB XI von der Pflegeversicherung übernommen – Voraussetzung ist ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Wie viel Budget Ihnen zur Verfügung steht, hängt von ihrem Pflegegrad ab.

Im Einzelfall beraten wir Sie gerne und ermitteln für Sie, ob die von Ihnen gewählten Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind und welche Zuzahlungen notwendig werden. Wichtig: Das Tagespflegebudget besteht zusätzlich zu dem der Pflege zu Hause und kann ohne Anrechnung auf dieses vollumfänglich genutzt werden.


Essen auf Rädern

Essen auf Rädern

In einigen unserer Dienste bieten wir Essen auf Rädern an. Unser Fahrdienst liefert Ihnen auf Wunsch täglich frisches Essen und Getränke an.


Pflegeberatung

Pflegeberatung

Was ist Pflegeberatung und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Der Gesetzgeber hat für alle pflegebedürftigen Versicherten einen Anspruch auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung im Gesetz festgeschrieben. Wer selbst in eine Pflegesituation kommt oder aber einen pflegebedürftigen Angehörigen hat, kann sich an unsere geschulten Pflegeberater wenden. Angehörige können auch für sich und ihre eigenen Anliegen Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn der Pflegebedürftige das möchte.

Wir beraten Sie zu allen Fragen, die in der Pflegesituation auftauchen, wie bspw. die Organisation der Pflege gehen oder Fragen zur Finanzierung. Was zahlt die Pflegeversicherung, welche Kosten muss ich selber tragen. Fragen zu der Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und dem Termin mit dem Gutachter vom Medizinischen Dienst beantworten wir als Experten genau.

Manche  Fragen sind sehr schnell geklärt, andere bedürfen der intensiven Beratung. Dazu kommt der Pflegeberater nicht nur einmalig, sondern solange es die Situation erfordert, zu Ihnen nach Hause. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Situation und überlegen dann, welche Möglichkeiten infrage kommen - durch die Pflegeversicherung und auch durch Angebote in der Stadt oder der Gemeinde. Wir stellen zum Beispiel auch den Kontakt zu Selbsthilfegruppen oder anderen Angeboten vor Ort her.

Kosteninformation

Die Pflegeberatung ist grundsätzlich für Sie kostenfrei, wir als Pflegeberater rechnen direkt mit der Pflegeversicherung ab.


Betreuungs- & Entlastungsleistungen

Betreuungs- & Entlastungsleistungen

Für Versicherte und/oder Pflegebedürftige gibt es zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Voraussetzung ist eine Feststellung eines entsprechenden Bedarfs, welche in der Regel im Rahmen der Begutachtung zum Pflegegrad erfolgt.

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistung können ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden. Pflegebedürftige ab diesem können den Entlastungsbetrag einsetzen für Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzeitpflege, für Leistungen der ambulanten Pflegedienste sowie für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zu Unterstützung im Alltag.

Kosteninformation

Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattungsleistung, die der Pflegedienst frei mit dem Pflegebedürftigen vereinbart.


Dignicare 
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63454 Hanau

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