Das Budget der Verhinderungspflege dient dem Ersatz der pflegenden Person bei Abwesenheit dieser durch eine professionelle Pflegeeinrichtung. Diese Ersatzpflege kann sowohl stundenweise durch einen Pflegedienst erbracht werden (z.B., wenn das tägliche Berufsleben eine adäquate Versorgung während der Arbeitstage verhindert) oder auch mehrere Tage bis Wochen am Stück, wenn die Pflegeperson z.B. verreist ist.
In diesen Fällen können Sie die pflegebedürftige Person zu Hause oder in der Tagespflege unserem liebevollen und professionellen Pflegepersonal anvertrauen. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des täglichen Lebens von der Körperpflege über die Betreuung bis hin zu hauswirtschaftlichen Leistungen.
Kosteninformation
Für die Urlaubs- und Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen ein gesondertes Budget von jährlich 1.612 EUR zur Verfügung. Dieses kann sogar auf bis zu 2.418 EUR ausgeweitet werden – Voraussetzung ist ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch Pflegegrad über mindestens 6 Monate.
Im Einzelfall beraten wir Sie gerne und ermitteln für Sie, ob die von Ihnen gewählten Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind oder Zuzahlungen notwendig werden.